§ 5 W-PSA-V

W-PSA-V - Persönliche Schutzausrüstung in Dienststellen der Gemeinde Wien

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Durch diese Verordnung werden die

1.

Richtlinie 89/656/EWG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. Nr. L 393 vom 30. Dezember 1989, S. 18,

2.

Richtlinie (EU) 2019/1832 vom 24. Oktober 2019 zur Änderung der Anhänge I, II und III der Richtlinie 89/656/EWG hinsichtlich rein technischer Anpassungen, ABl. Nr. L 279 vom 31. Oktober 2019, S. 35,

umgesetzt.

In Kraft seit 01.05.2021 bis 31.12.9999
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