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Durch diese Verordnung wirdwerden die Richtlinie 89/656/EWG des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. Nr. L 393 vom 30. Dezember 1989, S. 18, umgesetzt.
1. | Richtlinie 89/656/EWG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. Nr. L 393 vom 30. Dezember 1989, S. 18, | |||||||||
2. | Richtlinie (EU) 2019/1832 vom 24. Oktober 2019 zur Änderung der Anhänge I, II und III der Richtlinie 89/656/EWG hinsichtlich rein technischer Anpassungen, ABl. Nr. L 279 vom 31. Oktober 2019, S. 35, | |||||||||
umgesetzt. |
Durch diese Verordnung wirdwerden die Richtlinie 89/656/EWG des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. Nr. L 393 vom 30. Dezember 1989, S. 18, umgesetzt.
1. | Richtlinie 89/656/EWG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. Nr. L 393 vom 30. Dezember 1989, S. 18, | |||||||||
2. | Richtlinie (EU) 2019/1832 vom 24. Oktober 2019 zur Änderung der Anhänge I, II und III der Richtlinie 89/656/EWG hinsichtlich rein technischer Anpassungen, ABl. Nr. L 279 vom 31. Oktober 2019, S. 35, | |||||||||
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