§ 4 W-PSA-V

W-PSA-V - Persönliche Schutzausrüstung in Dienststellen der Gemeinde Wien

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Soweit in den durch diese Verordnung anwendbar erklärten Bestimmungen der PSA-V auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der am 1. April 2021 geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 01.05.2021 bis 31.12.9999
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