Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (W-PPP) Fundstelle

W-PPP - Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Gesetz über die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft

Änderung

LGBl. Nr. 18/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Der Wiener Landtag hat beschlossen:

In Kraft seit 19.08.2011 bis 31.12.9999
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Art. 1 § 9 W-PPP