Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Zur Wahrung und Sicherung der Rechte und Interessen von Personen in allen Angelegenheiten des Gesundheitswesens und Pflegebereichs in Wien ist beim Amt der Landesregierung eine Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft einzurichten.
In Kraft seit 19.08.2011 bis 31.12.9999
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