Die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft hat folgende Aufgaben:
1. | Behandlung von Beschwerden von Personen oder deren Angehörigen in allen Angelegenheiten des Gesundheitswesens und Pflegebereiches in Wien, | |||||||||
2. | Aufklärung von Mängeln oder Missständen insbesondere im Rahmen der Unterbringung, der Versorgung, der Betreuung sowie der Heilbehandlung von Patientinnen und Patienten, | |||||||||
3. | Erteilung von Auskünften, | |||||||||
4. | Prüfung von Anregungen, | |||||||||
5. | Abgabe von Empfehlungen, | |||||||||
6. | sonstige durch Gesetz übertragene Aufgaben. |
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