Art. 1 § 2 W-PPP Aufgaben

W-PPP - Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft hat folgende Aufgaben:

1.

Behandlung von Beschwerden von Personen oder deren Angehörigen in allen Angelegenheiten des Gesundheitswesens und Pflegebereiches in Wien,

2.

Aufklärung von Mängeln oder Missständen insbesondere im Rahmen der Unterbringung, der Versorgung, der Betreuung sowie der Heilbehandlung von Patientinnen und Patienten,

3.

Erteilung von Auskünften,

4.

Prüfung von Anregungen,

5.

Abgabe von Empfehlungen,

6.

sonstige durch Gesetz übertragene Aufgaben.

In Kraft seit 19.08.2011 bis 31.12.9999
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