§ 4 W-LPG Vorsitz

W-LPG - Wiener Landeslehrer-Personalvertretungs-Geschäftsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

In Sitzungen des Personalvertretungsausschusses führt der Vorsitzende dieses Ausschusses und im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter den Vorsitz. Sind sowohl der Vorsitzende als auch sein Stellvertreter verhindert, den Vorsitz des Personalvertretungsausschusses zu führen, so führt den Vorsitz das an Lebensjahren älteste anwesende Mitglied dieses Ausschusses.

In Kraft seit 30.07.1988 bis 31.12.9999
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