In Sitzungen des Personalvertretungsausschusses führt der Vorsitzende dieses Ausschusses und im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter den Vorsitz. Sind sowohl der Vorsitzende als auch sein Stellvertreter verhindert, den Vorsitz des Personalvertretungsausschusses zu führen, so führt den Vorsitz das an Lebensjahren älteste anwesende Mitglied dieses Ausschusses.
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