§ 4 W-FP Konzessionsansuchen

W-FP - Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Die Konzession erteilt der Magistrat auf Ansuchen des Konzessionswerbers. Das Ansuchen um Konzessionsverleihung ist schriftlich einzubringen und hat folgende Angaben zu enthalten:

1.

Name, Geburtsdatum und Wohnadresse des Konzessionswerbers, bei juristischen Personen, Personengesellschaften des Handelsrechtes und eingetragenen Erwerbsgesellschaften deren Bezeichnung (Firma) und Sitz,

2.

Standort des Unternehmens,

3.

Zeitraum, für den die Konzession angestrebt wird,

4.

Unterschrift des Konzessionswerbers oder seines ausgewiesenen Vertreters.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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