§ 18 W-BLFWBVLF (Wiener Bildschirmarbeitsverordnung in der Land- und Forstwirtschaft – Wr. BS-V Land- und Forstwirtschaft), Bezugnahme auf Richtlinien - JUSLINE Österreich
§ 18 W-BLFWBVLF Bezugnahme auf Richtlinien
W-BLFWBVLF - Wiener Bildschirmarbeitsverordnung in der Land- und Forstwirtschaft – Wr. BS-V Land- und Forstwirtschaft
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 90/270/EWG über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten, ABl. Nr. L 156 vom 21.06.1990 S. 14, umgesetzt.
In Kraft seit 17.10.2001 bis 31.12.9999
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