Vergütungsverordnung gemäß § 61b Abs. 3 des Gehaltsgesetzes (VVGehG) Fundstelle

VVGehG - Vergütungsverordnung gemäß § 61b Abs. 3 des Gehaltsgesetzes

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
BGBl. II Nr. 324/2001 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 292/2010

In Kraft seit 01.01.1900 bis 31.12.9999
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