Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024
Für die Tätigkeit als Sicherheitstechniker an technischen und gewerblichen mittleren und höheren Schulen gebührt eine monatliche Vergütung gemäß § 1 Abs. 1 erster Satz im Ausmaß von 80 vH.
In Kraft seit 01.01.1900 bis 31.12.9999
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