(4) Die §§ 5, 6 und 7 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 292/2010 treten mit 1. September 2010 in Kraft.
(5) § 5 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 292/2010 ist anzuwenden
1.
ab dem Schuljahr 2010/2011 auf jene Schulen, für die die Änderungen des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, BGBl. I Nr. 33/1997, durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 53/2010 gemäß Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur ab dem Schuljahr 2010/2011 Anwendung finden,
2.
ab dem Schuljahr 2011/2012 auf die übrigen Schulen.
In Kraft seit 01.01.1900 bis 31.12.9999
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