§ 7 VVGehG

VVGehG - Vergütungsverordnung gemäß § 61b Abs. 3 des Gehaltsgesetzes

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
(1) Diese Verordnung tritt am 1. September 2001 in Kraft.

(2) Die Promulgationsklausel sowie § 5 Z 1 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 24/2003 treten mit 1. Februar 2003 in Kraft.

(3) Die nachstehenden Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 257/2007 treten wie folgt in Kraft:
                                        

1.
    

Der Titel mit 1. März 2007,

2.
    

§ 1 Abs. 1 sowie § 5 mit 1. Oktober 2007.

(4) Die §§ 5, 6 und 7 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 292/2010 treten mit 1. September 2010 in Kraft.

(5) § 5 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 292/2010 ist anzuwenden
                                        

1.
    

ab dem Schuljahr 2010/2011 auf jene Schulen, für die die Änderungen des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, BGBl. I Nr. 33/1997, durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 53/2010 gemäß Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur ab dem Schuljahr 2010/2011 Anwendung finden,

2.
    

ab dem Schuljahr 2011/2012 auf die übrigen Schulen.
In Kraft seit 01.01.1900 bis 31.12.9999
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