Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Abweichend von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist die Anpassung von Versorgungsleistungen und Beträgen für das Jahr 2020 mit dem Faktor 1,036 vorzunehmen.
In Kraft seit 23.10.2019 bis 31.12.9999
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