Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 31.01.2025
Abweichend von der Bestimmung des § 3 Abs. 1 ist die Anpassung der Beträge für das Jahr 2009 bereits mit Wirksamkeit ab 1. November 2008 vorzunehmen.
In Kraft seit 01.05.2013 bis 31.12.9999
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