Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
Paragraph 189,
Soweit in Gesetzen und Verordnungen auf das Gesetz über den Versicherungsvertrag verwiesen ist, treten an dessen Stelle die entsprechenden Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes 1958.
In Kraft seit 06.04.1959 bis 31.12.9999
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