Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Soweit in Gesetzen und Verordnungen auf das Gesetz über den Versicherungsvertrag verwiesen ist, treten an dessen Stelle die entsprechenden Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes 1958.
In Kraft seit 06.04.1959 bis 31.12.9999
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