§ 191a VersVG

VersVG - Versicherungsvertragsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
  1. (1)Absatz eins§ 5a, §§ 158i bis 158m und § 165a sowie § 178 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 90/1993 treten mit demselben Zeitpunkt in Kraft wie das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum *).Paragraph 5 a,, Paragraphen 158 i bis 158m und Paragraph 165 a, sowie Paragraph 178, Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 90 aus 1993, treten mit demselben Zeitpunkt in Kraft wie das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum *).
  2. (2)Absatz 2Diese Bestimmungen sind auf Versicherungsverträge, die vor dem Inkrafttreten geschlossen worden sind, nicht anzuwenden.
In Kraft seit 12.02.1993 bis 31.12.9999
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