Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.04.2025
Paragraph 15,
Die Anordnungen der §§ 13 und 14 gelten auch für öffentliche Aufzüge. Die Anordnungen der Paragraphen 13 und 14 gelten auch für öffentliche Aufzüge.
In Kraft seit 08.08.1953 bis 31.12.9999
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