§ 15 VersG

VersG - Versammlungsgesetz 1953

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Die Anordnungen der §§ 13 und 14 gelten auch für öffentliche Aufzüge.

In Kraft seit 08.08.1953 bis 31.12.9999
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