§ 8 Vbg. SLB

Vbg. SLB - Statut der Vorarlberger Landesbibliothek

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Das Franz-Michael-Felder-Archiv ist eine Abteilung der Vorarlberger Landesbibliothek nach Maßgabe der "Vereinbarung zwischen dem Franz-Michael-Felder-Verein - Vorarlberger Literarische Gesellschaft einerseits und dem Land Vorarlberg andererseits" vom 8. September 1998. Die offizielle Bezeichnung lautet "Franz-Michael-Felder-Archiv der Vorarlberger Landesbibliothek / Vorarlberger Literaturarchiv". Das Dienstsiegel ist das der Vorarlberger Landesbibliothek. Die Bestimmung des § 4 Abs. 1 2. Satz . Satz findet keine Anwendung.

*) Fassung ABl.Nr. 3/2017

In Kraft seit 28.01.2017 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 8 Vbg. SLB


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 8 Vbg. SLB selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 8 Vbg. SLB


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 8 Vbg. SLB


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 8 Vbg. SLB eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Vbg. SLB Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 7 Vbg. SLB
§ 9 Vbg. SLB