Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Der Leiter der Vorarlberger Landesbibliothek kann die Abteilungsleiter und sonstigen Bediensteten schriftlich mit der selbständigen Erledigung von Aufgaben beauftragen.
*) Fassung ABl.Nr. 3/2017
In Kraft seit 28.01.2017 bis 31.12.9999
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