§ 12 Vbg. SLB

Vbg. SLB - Statut der Vorarlberger Landesbibliothek

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Für die Nutzung der Dienstleistungen der Vorarlberger Landesbibliothek sind Entgelte zu entrichten. Die tarifmäßige Festsetzung der Höhe der Entgelte obliegt dem Leiter der Vorarlberger Landesbibliothek. Sie wird durch Aushang in der Vorarlberger Landesbibliothek veröffentlicht.

*) Fassung ABl.Nr. 3/2017

In Kraft seit 28.01.2017 bis 31.12.9999
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