§ 12 Vbg. SLB

Statut der Vorarlberger Landesbibliothek

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.01.2017 bis 31.12.9999

Dieses Statut tritt am 1Für die Nutzung der Dienstleistungen der Vorarlberger Landesbibliothek sind Entgelte zu entrichten. Oktober 2001Die tarifmäßige Festsetzung der Höhe der Entgelte obliegt dem Leiter der Vorarlberger Landesbibliothek. Sie wird durch Aushang in Kraftder Vorarlberger Landesbibliothek veröffentlicht.

*) Fassung ABl.Nr. Gleichzeitig tritt die Bibliotheksordnung vom 1.1.1994 außer Kraft.3/2017

Stand vor dem 27.01.2017

In Kraft vom 01.10.2001 bis 27.01.2017

Dieses Statut tritt am 1Für die Nutzung der Dienstleistungen der Vorarlberger Landesbibliothek sind Entgelte zu entrichten. Oktober 2001Die tarifmäßige Festsetzung der Höhe der Entgelte obliegt dem Leiter der Vorarlberger Landesbibliothek. Sie wird durch Aushang in Kraftder Vorarlberger Landesbibliothek veröffentlicht.

*) Fassung ABl.Nr. Gleichzeitig tritt die Bibliotheksordnung vom 1.1.1994 außer Kraft.3/2017

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