Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen haben ein wirksames internes Kontrollsystem einzurichten, das zumindest umfasst:
1. | Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren, | |||||||||
2. | einen internen Kontrollrahmen, | |||||||||
3. | ein angemessenes Melde- und Berichtswesen auf allen Unternehmensebenen und | |||||||||
4. | eine Compliance-Funktion. |
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