Art. 1 § 108d V-SG

V-SG - Spitalgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Vor dem 1. Jänner 2018 bestehende Satellitendepartments für Unfallchirurgie gemäß § 8b Abs. 1 lit. a in der Fassung LGBl.Nr. 8/2013 sowie Departments für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie im Sinne des § 8b Abs. 1 lit. d in der Fassung LGBl.Nr. 10/2018 sind spätestens bis 1. Jänner 2021 in eine zulässige Organisationsform umzuwandeln.

*) Fassung LGBl.Nr. 24/2020

In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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