Art. 1 § 114 V-SG

V-SG - Spitalgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

(1) Art. XXXVII des Gesetzes über Neuerungen im Zusammenhang mit Digitalisierung – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 4/2022, ausgenommen die Änderungen betreffend die §§ 12 Abs. 8, 56 Abs. 4, 105 Abs. 3 und 114, tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.

(2) Die Änderungen betreffend die §§ 12 Abs. 8, 56 Abs. 4, 105 Abs. 3 und 114 durch LGBl.Nr. 4/2022 treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 4/2022

In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.9999
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