§ 409 UGB Fälligkeit der Provision

UGB - Unternehmensgesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024

Der Spediteur hat die Provision zu fordern, wenn das Gut dem Frachtführer oder dem Verfrachter zur Beförderung übergeben ist.

In Kraft seit 01.01.2007 bis 31.12.9999
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