§ 416 UGB Lagerhalter

UGB - Unternehmensgesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Lagerhalter ist, wer die Lagerung und Aufbewahrung von Gütern übernimmt.

In Kraft seit 01.01.2007 bis 31.12.9999
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