Die Vorschriften der §§ 397, 398 finden auch im Falle der Ausführung der Kommission durch Selbsteintritt Anwendung. Die Vorschriften der Paragraphen 397,, 398 finden auch im Falle der Ausführung der Kommission durch Selbsteintritt Anwendung.
In Kraft seit 01.01.2007 bis 31.12.9999
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