1.Ziffer einsdie Erstellung von Konzepten zur Entwicklung von nicht oder gering genutzten Flächen,
2.Ziffer 2Untersuchungen des Untergrundes und der Bausubstanz in Zusammenhang mit Z 1 sowieUntersuchungen des Untergrundes und der Bausubstanz in Zusammenhang mit Ziffer eins, sowie
3.Ziffer 3flächenbezogene Zusatzmaßnahmen in Umsetzung der Konzepte gemäß Z 1flächenbezogene Zusatzmaßnahmen in Umsetzung der Konzepte gemäß Ziffer eins,
gefördert werden.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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