Die gemäß § 7 Abs. 1 Z 5 in Angelegenheiten des Biodiversitätsfonds eingerichtete Kommission („Biodiversitätsfonds-Kommission“) besteht aus
1. | zwei Vertretern des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, | |||||||||
2. | je einem Vertreter | |||||||||
a) | des Bundesministeriums für Finanzen, | |||||||||
b) | des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Tourismus und Regionen, | |||||||||
c) | des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und | |||||||||
d) | des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, | |||||||||
3. | je einem Vertreter | |||||||||
a) | der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, | |||||||||
b) | der Bundesarbeitskammer, | |||||||||
c) | der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs und | |||||||||
d) | des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, | |||||||||
4. | insgesamt drei Vertretern des Umweltdachverbands und des Ökobüros, | |||||||||
5. | zwei Vertretern der Akademie der Wissenschaften, | |||||||||
6. | zwei Vertretern aus Einrichtungen der anwendungsorientierten Forschung im Bereich der Biodiversität, insbesondere an der Schnittstelle zur Land- und Forstwirtschaft, | |||||||||
7. | einem Vertreter der Nationalen Biodiversitäts-Kommission, | |||||||||
8. | einem Vertreter der Umweltanwaltschaften Österreichs, | |||||||||
9. | zwei Vertretern der Länder, | |||||||||
10. | je einem Vertreter des Städtebundes und des Gemeindebundes sowie | |||||||||
11. | je einem Vertreter der im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen parlamentarischen Klubs. |
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