Ziele der Förderung von Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft sind:
1.Ziffer einsdie Reduktion des Ressourcenverbrauchs, der effiziente Einsatz von Ressourcen sowie die Vermeidung und das Recycling von Abfällen;
2.Ziffer 2die Herstellung und der Einsatz von hochqualitativen, schadstoffarmen Sekundärrohstoffen;
3.Ziffer 3nachhaltiges Design und Ausgestaltung von Produkten, Produktionsprozessen und Dienstleistungen im Sinne der Kreislaufwirtschaft (zirkuläres Design);
4.Ziffer 4die Verlängerung der Lebensdauer und Steigerung der Nutzungsintensität von Produkten und Intensivierung der Verwendung von Produkten durch gemeinsame Nutzung.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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