Gefördert werden können Investitionen, laufende Kosten und immaterielle Leistungen im Zusammenhang mit:
1.Ziffer einsder Steigerung der Ressourceneffizienz und der Schließung von Stoffkreisläufen;
2.Ziffer 2der Vermeidung oder Verringerung der Umweltbelastungen durch Behandlung oder stoffliche Verwertung von Abfällen;
3.Ziffer 3der Verstärkung der inner- oder überbetrieblichen Kreislaufwirtschaft einschließlich Logistikoptimierung;
4.Ziffer 4der Herstellung und dem Einsatz von hochqualitativen, schadstoffarmen Sekundärrohstoffen (inkl. vorgelagerter Sortier- und Aufbereitungsschritte);
5.Ziffer 5der Umsetzung ressourceneffizienter, schadstofffreier Produkte oder Produktionssysteme, insbesondere durch Substitution besorgniserregender Stoffe in Erzeugnissen und Prozessen;
6.Ziffer 6der Entwicklung, Testung und Demonstration von neuen Verfahren oder Technologien der Kreislaufwirtschaft (Öko-Innovationen) einschließlich der Errichtung von Pilot- und Demonstrationsanlagen;
7.Ziffer 7der Abfallvermeidung oder der Vorbereitung zu Wiederverwendung und Recycling von Abfällen einschließlich Sammlung und Sortierung;
8.Ziffer 8innovativen Dienstleistungen zur Steigerung der Materialeffizienz;
9.Ziffer 9der Umstellung der Produktion auf den effizienten Einsatz von biogenen Reststoffen;
10.Ziffer 10der Projektberatung in Zusammenhang mit neuen Geschäfts- und Organisationsmodellen sowie Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft;
11.Ziffer 11der Verlängerung der Lebensdauer oder der Steigerung der Nutzungsintensität von Produkten;
12.Ziffer 12der Qualifizierung von Humanressourcen für Kreislaufwirtschaft;
13.Ziffer 13Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit betreffend die Kreislaufwirtschaft;
14.Ziffer 14der Stärkung sozialökonomischer Betriebe in der Kreislaufwirtschaft.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 48m UFG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 48m UFG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 48m UFG