§ 44 TWFG 1991 Inkrafttreten

TWFG 1991 - Wohnbauförderungsgesetz 1991 - TWFG 1991, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.10.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Oktober 1991 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:

a)

die auf Grund des Art. II Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich der Zuständigkeit für das Volkswohnungswesen geändert wird, BGBl. Nr. 640/1987, und die auf Grund des Art. VII Abs. 2 der Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1988, BGBl. Nr. 685, als Landesgesetze in Geltung stehenden gesetzlichen Vorschriften;

b)

das Gesetz über die Errichtung eines Tiroler Sonder-Wohnbaufonds, LGBl. Nr. 19/1952;

c)

das Gesetz über den Wohnbauförderungsbeirat, LGBl. Nr. 41/1977.

In Kraft seit 01.10.1991 bis 31.12.9999
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