Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024
Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf.
In Kraft seit 01.01.2005 bis 31.12.9999
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