§ 61 TSBBG Inkrafttreten

TSBBG - Sozialbetreuungsberufegesetz - TSBBG, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Februar 2009 in Kraft.

(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen frühestens mit 1. Februar 2009 in Kraft gesetzt werden.

In Kraft seit 01.02.2009 bis 31.12.9999
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