Anl. 1 TNSchG 2005

TNSchG 2005 - Naturschutzgesetz 2005 - TNSchG 2005, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.12.2024
Anlage zu § 48 Abs. 1Anlage zu Paragraph 48, Absatz eins,

  1. 1.Ziffer einsVerordnung des Reichsstatthalters in Tirol und Vorarlberg vom 19. November 1942, Verordnungs- und Amtsblatt für den Reichsgau Tirol und Vorarlberg Nr. 22, über das Naturschutzgebiet Arnspitze in den Gemarkungen Scharnitz, Leutasch und Mittenwald, Landkreis Innsbruck;
  2. 2.Ziffer 2Verordnung der Landesregierung vom 9. Mai 1972, LGBl. Nr. 32, über die Erklärung von Teilen der Kufsteiner und der Langkampfener Innauen zum Naturschutzgebiet.Verordnung der Landesregierung vom 9. Mai 1972, Landesgesetzblatt Nr. 32, über die Erklärung von Teilen der Kufsteiner und der Langkampfener Innauen zum Naturschutzgebiet.
In Kraft seit 29.01.2015 bis 31.12.9999
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