Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2001 in Kraft.
(2) Zugleich tritt die Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 2/1998, außer Kraft.
In Kraft seit 31.03.2017 bis 31.12.9999
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