Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2001 in Kraft.
(2) Zugleich tritt die Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 2/1998, außer Kraft.
In Kraft seit 31.03.2017 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 147 TGO
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 147 TGO selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 147 TGO