Gemeindeordnung 2001 – TGO, Tiroler (TGO) Fundstelle

TGO - Gemeindeordnung 2001 – TGO, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Gesetz vom 21. März 2001 über die Regelung des Gemeindewesens in
Tirol (Tiroler Gemeindeordnung 2001 – TGO)

LGBl. Nr. 36/2001

Änderung

STF: LGBl. Nr. 36/2001 - Landtagsmaterialien: 70/01

LGBl.Nr. 43/2003 - Landtagsmaterialien: 60/03

LGBl. Nr. 90/2005 - Landtagsmaterialien: 321/05

LGBl. Nr. 3/2011 - Landtagsmaterialien: 478/10

LGBl. Nr. 11/2012 - Landtagsmaterialien: 706/11

LGBl. Nr. 150/2012 - Landtagsmaterialien: 559/12

LGBl. Nr. 130/2013 - Landtagsmaterialien: 388/13

LGBl. Nr. 76/2014 - Landtagsmaterialien: 150/14

LGBl. Nr. 81/2015 - Landtagsmaterialien: 251/15

LGBl. Nr. 26/2017 - Landtagsmaterialien: 624/16

LGBl. Nr. 32/2017 - Landtagsmaterialien: 625/16

LGBl. Nr. 77/2017 - Landtagsmaterialien: 233/17

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

Die Gemeinden

1. Abschnitt
Die Gemeinden und ihre Aufgaben

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Rechtliche Stellung der Gemeinden

§ 3

Bestand

§ 4

Vereinigung von Gemeinden

§ 5

Teilung, Aufteilung und Errichtung einer Gemeinde

§ 6

Grenzänderungen von Gemeinden

§ 7

Gemeinsame Bestimmungen für Gebietsänderungen

§ 8

Grenzstreitigkeiten von Gemeinden

§ 9

Änderung eines Gemeinde- oder Ortschaftsnamens, Auflassung einer Ortschaft

§ 10

Bezeichnung als Stadt- oder Marktgemeinde

§ 11

Gemeindewappen, Gemeindefarben

§ 12

Gemeindesiegel

§ 13

Gemeindebewohner, Gemeindebürger

§ 14

Ehrungen

§ 15

Wirkungsbereiche

§ 16

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 17

Besorgung des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde; Ausschluss des Instanzenzuges

§ 18

Ortspolizeiliche Verordnungen

§ 19

Übertragung einzelner Angelegenheiten

§ 20

Übertragener Wirkungsbereich der Gemeinde

2. Abschnitt
Gemeindeorgane

§ 21

Organe der Gemeinde

§ 22

Zusammensetzung des Gemeinderates

§ 23

Zusammensetzung des Gemeindevorstandes, längere Verhinderung von Mitgliedern

§ 24

Zusammensetzung der Ausschüsse, längere Verhinderung von Mitgliedern

§ 25

Mandats- und Amtsverlust

§ 26

Beurlaubung, Mandats- und Amtsverzicht

§ 27

Funktionsperiode des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und des Bürgermeisters

§ 28

Gelöbnis

§ 29

Befangenheit

§ 30

Aufgaben des Gemeinderates

§ 31

Aufgaben des Gemeindevorstandes

§ 32

Aufgaben der Ausschüsse

§ 33

Arbeitsweise des Gemeinderates

§ 34

Einberufung der Sitzungen

§ 35

Tagesordnung

§ 36

Öffentlichkeit

§ 37

Vorsitz

§ 38

Besondere Leitungsbefugnisse

§ 39

Ordnungsbefugnisse

§ 40

Einsichtnahme in die Verhandlungsunterlagen

§ 41

Anträge einzelner Mitglieder des Gemeinderates

§ 42

Anfragen einzelner Mitglieder des Gemeinderates

§ 43

Beratungen im Gemeinderat

§ 44

Beschlussfähigkeit

§ 45

Abstimmungsverfahren

§ 46

Niederschrift über die Sitzungen des Gemeinderates

§ 47

Geschäftsordnung

§ 48

Arbeitsweise des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse

§ 49

Verantwortlichkeit der Mitglieder des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse

§ 50

Aufgaben des Bürgermeisters

§ 51

Entscheidung in dringenden Fällen

§ 52

Zusammenwirken mit Kollegialorganen

§ 53

Behördliche Aufgaben

§ 54

Befugnisse in Notstandsfällen

§ 55

Vertretung der Gemeinde nach außen

§ 56

Verantwortlichkeit des Bürgermeisters

§ 57

Ortsvorsteher, Ortsausschuss

§ 58

Gemeindeamt

§ 59

Gemeindebedienstete

§ 60

Kundmachung von Verordnungen, sonstigen Rechtsakten und Mitteilungen

3. Abschnitt
Volksbefragung, Gemeindeversammlung, Petitionen

§ 61

Volksbefragung

§ 62

Einleitung

§ 63

Ausschreibung

§ 64

Abstimmungsbehörden

§ 65

Ermittlung des Ergebnisses

§ 66

Gemeindeversammlung

§ 67

Petitionen

4. Abschnitt
Gemeindewirtschaft

§ 68

Gemeindevermögen, öffentliches Gut, Gemeindegut

§ 69

Verwaltung und Inventarisierung von Gemeindevermögen

§ 70

Nutzungen des Gemeindegutes

§ 71

Verwaltung des Gemeindegutes

§ 72

Umlegung der Lasten des Gemeindegutes

§ 73

Aufhebung von Nutzungsrechten

§ 74

Verhältnis zu den Vorschriften in den Angelegenheiten der Bodenreform

§ 75

Wirtschaftliche Unternehmen, Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit

§ 81

Veräußerungen, Vermietungen, Verpachtungen

§ 82

Außerordentliche Vorhaben

§ 83

Rücklagen

§ 84

Aufnahme von Krediten und Kontokorrentkrediten

§ 85

Gewährung von Krediten

§ 86

Übernahme von Haftungen

§ 87

Verpfändung von Liegenschaften

5. Abschnitt
Gemeindehaushalt

§ 88

Jahreswirtschaft

§ 89

Ordentlicher und außerordentlicher Haushalt

§ 90

Voranschlag

§ 91

Erstellung des Voranschlages

§ 92

Besondere Veranschlagungsbestimmungen

§ 93

Festsetzung des Voranschlages

§ 94

Voranschlagsprovisorium

§ 95

Ausführung des Voranschlages

§ 96

Zweckbestimmung der Einnahmen und Ausgaben

§ 97

Nachtragsvoranschlag

§ 98

Ausgaben in dringenden Fällen

§ 99

Buchführung, Verrechnung

§ 100

Abschluss der Bücher

§ 101

Aufbewahrung der Bücher und Belege

§ 102

Datenträger

§ 103

Finanzverwaltung

§ 104

Finanzverwalter

§ 105

Zahlungsanordnungen

§ 106

Erstellung des Rechnungsabschlusses

§ 107

Rechnungsergebnis

§ 108

Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss

§ 109

Überprüfungsausschuss

§ 110

Kassenprüfung

§ 111

Vorprüfung des Rechnungsabschlusses

§ 112

Berichte an den Gemeinderat

§ 113

Allgemeine Bestimmungen über die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung

6. Abschnitt
Gemeindeaufsicht

§ 114

Aufgaben der Gemeindeaufsicht

§ 115

Aufsichtsbehörden, Aufsichtsbeschwerden

§ 116

Ausübung des Aufsichtsrechtes

§ 117

Informationsrechte, Prüfungen

§ 118

Einberufung von Sitzungen der Kollegialorgane

§ 119

Gebarungsprüfung

§ 121

Aufhebung von Bescheiden

§ 122

Verordnungsprüfung

§ 123

Genehmigungsvorbehalt

§ 124

Aufhebung gesetzwidriger Entscheidungen

§ 125

Ersatzvornahme

§ 126

Auflösung des Gemeinderates

§ 127

Verfahrensbestimmungen, Kostenersatz

§ 128

Rechtsschutz der Gemeinden

II. Teil
Gemeindeverbände, Verwaltungsgemeinschaften

§ 129

Gemeindeverbände aufgrund von Vereinbarungen

§ 130

Gemeindeverbände aufgrund von Verordnungen der Landesregierung

§ 131

Gemeindeverbände aufgrund bundesgesetzlicher Vorschriften

§ 132

Gemeindeverbände aufgrund von Landesgesetzen

§ 133

Satzung

§ 134

Organe

§ 135

Verbandsversammlung

§ 136

Verbandsausschuss

§ 136a

Vertreter der Bediensteten in der Verbandsversammlung und im Verbandsausschuss

§ 137

Verbandsobmann

§ 138

Überprüfungsausschuss

§ 139

Geschäftsstelle

§ 140

Sinngemäße Geltung von Bestimmungen

§ 141

Gemeinsame Bestimmungen

§ 142

Aufsicht

§ 142a

Verwaltungsgemeinschaften

III. Teil
Schlussbestimmungen

§ 143

Bezeichnung des eigenen Wirkungsbereiches

§ 144

Übergangsbestimmungen für Berufungsverfahren

§ 145

Verweisungen

§ 146

Mitwirkung der Sicherheitsbehörden

§ 147

Inkrafttreten

Anlage

Die Gemeinden Tirols

Der Landtag hat beschlossen:

In Kraft seit 01.07.2001 bis 31.12.9999
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