Eine aus zwei oder mehreren mittelgroßen Feuerungsanlagen gebildete Kombination gilt als eine mittelgroße Feuerungsanlage, wobei für die Berechnung der gesamten Brennstoffwärmeleistung der Anlage sämtliche Brennstoffwärmeleistungen zusammenzurechnen sind, wenn
a) | die Abgase dieser mittelgroßen Feuerungsanlagen über einen gemeinsamen Schornstein abgeleitet werden oder | |||||||||
b) | die Abgase dieser mittelgroßen Feuerungsanlagen technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar über einen gemeinsamen Schornstein abgeleitet werden können. |
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