Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024
Die Agrarbehörde hat die Eigentümer der im Zusammenlegungsgebiet gelegenen Grundstücke über die Rechtslage sowie über die voraussichtliche Dauer und die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens aufzuklären.
In Kraft seit 29.11.1996 bis 31.12.9999
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