§ 2 TAHV 2015

TAHV 2015 - Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagenverordnung 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

Zur Durchführung der Vor- und Abnahmeprüfung nach §§ 4 und 5 des Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagengesetzes 2012 sowie zur Prüfung der ordnungsgemäßen Ausführung der Änderungen nach §§ 17 und 18 des Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagengesetzes 2012 sind dem Hebeanlagenprüfer die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Für den Prüfumfang gilt die ÖNORM B 2476-1:2011-11-15.

In Kraft seit 01.08.2015 bis 31.12.9999
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