Verordnung der Landesregierung vom 7. Juli 2015, mit der nähere Bestimmungen hinsichtlich technischer Erfordernisse von Hebeanlagen sowie der sicherheitstechnischen Überprüfung, des Umbaus und der Modernisierung von nicht CE- gekennzeichneten Hebeanlagen erlassen werden (Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagenverordnung 2015 – TAHV 2015)