§ 14 TAHV 2015

TAHV 2015 - Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagenverordnung 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Diese Verordnung wurde einem Informationsverfahren nach der Richtlinie 98/34/EG des europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. 1998 Nr. L 204, S. 37, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/96/EG, ABl. 2006 Nr. L 363, S. 81, unterzogen (Notifikationsnummer 2015/112/A).

 

In Kraft seit 01.08.2015 bis 31.12.9999
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