§ 74 T-WO Inkrafttreten

T-WO - Waldordnung 2005, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der §§ 18 bis 25 und 35 mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Tiroler Waldordnung, LGBl. Nr. 29/1979, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 27/2002 mit Ausnahme der §§ 19 bis 26, 37 und 38 außer Kraft.

(2) Die §§ 18 bis 25 und 35 treten mit 1. Jänner 2006 in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 19 bis 26, 37 und 38 der Tiroler Waldordnung, LGBl. Nr. 29/1979, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 27/2002 außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2018 bis 31.12.9999
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