Art. 1 T-SOG

T-SOG - Schulorganisationsgesetz 1991, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

(1) Auf Grund des Art. 41 der Tiroler Landesordnung 1989, LGBl. Nr. 61/1988, wird in der Anlage das Tiroler Schulorganisationsgesetz, LGBl. Nr. 52/1979, unter Berücksichtigung der durch die Gesetze LGBl. Nr. 39/1983, 5/1984, 7/1985, 56/1989 und 51/1991 erfolgten Änderungen wiederverlautbart.

(2) Das Tiroler Schulorganisationsgesetz ist in seiner ursprünglichen Fassung mit 1. September 1979 in Kraft getreten.

(3) Das Tiroler Schulorganisationsgesetz ist als „Tiroler Schulorganisationsgesetz 1991“ zu bezeichnen.

In Kraft seit 09.11.1991 bis 31.12.9999
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