Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juni 2008 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl. Nr. 34/1977, außer Kraft.
In Kraft seit 15.01.2018 bis 31.12.9999
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