Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Ehrenkränkungen (§ 56 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991) sind als Verwaltungsübertretungen mit einer Geldstrafe bis zu 215,- Euro zu bestrafen.
In Kraft seit 01.01.2021 bis 31.12.9999
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