Art. 1 T-LO

T-LO - Landesordnung 1989, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

(1) Das Land Tirol ist ein selbständiges Land der Republik Österreich.

(2) Das Land Tirol nimmt alle staatlichen Aufgaben wahr, die nicht ausdrücklich dem Bund übertragen sind.

(3) Träger der Staatsgewalt des Landes Tirol ist das Landesvolk.

In Kraft seit 01.03.1989 bis 31.12.9999
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