Ein Peloid darf nur dann als Heilpeloid anerkannt werden, wenn nachgewiesen wird, dass es
a) | in einem für die beabsichtigte Anwendung ausreichenden Lager vorhanden ist, | |||||||||
b) | solche physikalische, physikalisch-chemische oder chemische Eigenschaften besitzt, wie sie für die beabsichtigte Anwendung nötig sind, und | |||||||||
c) | ohne Veränderung seiner natürlichen Zusammensetzung eine wissenschaftlich anerkannte Heilwirkung ausübt oder erwarten lässt. |
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