Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates, ABl. 2019 Nr. L 188, S. 79, umgesetzt.
In Kraft seit 01.08.2022 bis 20.12.2023
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