§ 22 T-EK Umsetzung von Unionsrecht

Eltern-Karenzurlaubsgesetz 2005, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie (2010/18/EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates zur VereinbarkeitDurchführung der von BerufBUSINESSEUROPE, UEAPME, CEEP und Privatleben für Eltern und pflegende AngehörigeEGB geschlossenen überarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub und zur Aufhebung der Richtlinie 201096/1834/EU des RatesEG, ABl. 20192010 Nr. L 18868, S. 7913, umgesetzt.

Stand vor dem 20.12.2023

In Kraft vom 01.08.2022 bis 20.12.2023

Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie (2010/18/EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates zur VereinbarkeitDurchführung der von BerufBUSINESSEUROPE, UEAPME, CEEP und Privatleben für Eltern und pflegende AngehörigeEGB geschlossenen überarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub und zur Aufhebung der Richtlinie 201096/1834/EU des RatesEG, ABl. 20192010 Nr. L 18868, S. 7913, umgesetzt.

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